Vorbemerkung
Gemäß § 11 a der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hat sich jeder Gewerbetreibende um Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen, seinen Kunden Art
und Herkunft möglicher Interessenkonflikte sowie seine Grundsätze zum Umgang mit diesen
darzulegen. In Übereinstimmung mit der FinVermV informiere ich daher nachfolgend über möglicherweise auftretende Interessenskonflikte und den Umgang damit.
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Art und Herkunft möglicher Interessenkonflikte
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Interessenkonflikte können sich insbesondere in folgenden Bereichen ergeben:
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in der Anlageberatung oder -vermittlung von Finanzinstrumenten zwischen dem
Gewerbetreibenden bzw. dessen Unternehmen und den Kunden
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zwischen Geschäftsleitern, Mitarbeitern, diesen nahestehenden Personen und dem Kunden
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zwischen verbundenen Dienstleistern oder Produktgebern/ Emittenten und dem Gewerbetreibenden und den Kunden
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zwischen sich nahestehenden Kunden untereinander
Wodurch können Interessenkonflikte entstehen?
Interessenskonflikte und die daraus resultierende Gefahr einer Beeinträchtigung von Kundeninteressen lassen sich bei einem Unternehmen,
welches Anlageberatung oder -vermittlung von Finanzanlagen betreibt, nicht immer vollständig ausschließen. Diese können insbesondere aus den folgenden Gegebenheiten entstehen:
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durch eigene unternehmerische Interessen, insbesondere Umsatz-
und Gewinnerzielungsbestreben
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bei Erhalt oder Gewährung von monetären Zuwendungen von Dritten oder an Dritte (z.B.in Form von Provisionen, Gebühren, Entgelten oder sonstigen
Geldleistungen)
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bei Erhalt nicht monetärer Zuwendungen (z. B. durch Einladungen zu Produktschulungen und -veranstaltungen inkl. Bewirtung,
Informationsunterlagen, Research, Teilnahme an Webinaren, Erhalt von Geschenken)
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bei einer mit Kunden geschlossenen Vereinbarung über performanceabhängige Vergütung
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bei einer erfolgsbezogenen Vergütung von Geschäftsleitern und
Mitarbeitern sowie Gewähr von Geld- oder Sachzuwendungen an diese
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durch vertriebssteuernde, interne Maßnahmen
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durch Vorliegen finanzieller oder unternehmerischer Interessen bei selbst konzipierten, aufgelegten oder gemanagten
Kapitalanlagen
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durch eine begrenzte Produktauswahl
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durch die Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen eines Kunden in die Anlagevermittlung oder –beratung
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bei Vorliegen von Eigengeschäften auf Unternehmensebene
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durch persönliche Geschäfte von Geschäftsleitern und Mitarbeitern oder diesen nahestehenden Personen
Ferner könnten Interessenkonflikte im Falle geschäftlicher oder persönlicher Beziehungen meines Unternehmens, Mitarbeitern oder verbundener Personen zu Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emittenten, Produktgebern, Depotbanken etc.
entstehen.
Dies betrifft insbesondere:
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Kooperationen mit solchen Einrichtungen
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Mitwirkung in Aufsichts- oder Beiräten, der Geschäftsführung oder
beratenden Tätigkeiten bei solchen Einrichtungen
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Mitwirkung an Emissionen von Finanzinstrumenten
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Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind
(Insiderinformationen)
Umgang mit Interessenkonflikten
Zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von potenziellen Interessenskonflikten habe ich folgende Maßnahmen ergriffen:
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regelmäßige, interne Kontrollen der Mitarbeiter auf Einhaltung von Verhaltenspflichten
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Auswahl von Kooperationspartnern (Depotbanken, Maklerpool, Kapitalverwaltungsgesellschaften, andere Produktgeber und Emittenten) nach den Kriterien günstige Kostenstruktur und bestmögliche Auftragsabwicklung
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Verpflichtung der Mitarbeiter auf anlegergerechte Beratung im bestmöglichen Interesse der Kunden
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keine Vereinnahmung möglicher, zusätzlicher monetärer und nicht-monetärer Anreize, die durch Produkthersteller angeboten
werden
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keine Vorgabe von Vertriebszielen an Geschäftsleiter und Mitarbeiter
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eigene Verpflichtung und Verpflichtung von Mitarbeitern auf rechtmäßiges, sorgfältiges und redliches Handeln
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Offenlegung der mit meinen/unseren Dienstleistungen und den Finanzinstrumenten
verbundenen Kosten und Nebenkosten
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Offenlegung von Existenz, Art und Umfang der monetären
und nicht-monetären Zuwendungen, die vereinnahmt werden, insbesondere von Vermittlungs- und Bestandsprovisionen (soweit diese nicht an Kunden ausgekehrt werden) oder aus der Vergütung von
Serviceentgelten und sonstigen Gebühren
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interne Überwachung der getroffenen Anlageentscheidungen im Hinblick auf die mit dem Kunden vereinbarte Anlagestrategie, insbesondere dann, wenn mit dem Kunden eine variable Vergütung vereinbart ist
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Offenlegung des Vergütungsmodells bei vom Gewerbetreibenden selbst konzipierten, gemanagten oder beratenden Investmentprodukten, sofern diese an eigene Kunden vermittelt werden
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Ausgestaltung fairer Vergütungsmodelle für Geschäftsleiter
und Mitarbeiter, so dass keine Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen entsteht
und keine Anreize zur Eingehung hoher Risiken gesetzt werden
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Einsatzmöglichkeit von computergestützter, finanzmathematischer Portfolio- und Beratungssoftware
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regelmäßige Schulung von Mitarbeitern hinsichtlich festgelegter Grundsätze an eine anlegergerechte Beratung/
Vermittlung
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regelmäßige Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte und deren Vermeidung
Konkrete Maßnahmen in Bezug auf identifizierte Interessenkonflikte
Kann ein Interessenskonflikt dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen oder vermieden werden, regele diesen so, dass Nachteile für den Kunden ausgeschlossen werden.
Sofern auch nachteilige Auswirkungen auf den Kunden nicht ausgeschlossen werden können, ist ein Interessenskonflikt rechtzeitig vor Abschluss eines Geschäftes eindeutig offenzulegen, sodass der
Kunde seine Entscheidung über die Anlageberatung oder Anlagevermittlung in voller Kenntnis der Sachlage unabhängig treffen kann.
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Fragen und Erläuterungen
Für auftretende Fragen und nähere Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und teilen Ihnen auf Wunsch weitere Einzelheiten zu den vorstehenden Grundsätzen mit.
Karl-Hermann Preiß
Langgöns, 02.01.2025